Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen WERTBLICK – KFZ-Schaden- & -Wertgutachten | Kai Fäth | Hüttenberger Str. 45 | 63776 Mömbris (nachfolgend „Gutachter“ genannt) und dem Auftraggeber über die Erstellung von KFZ-Schadengutachten, Wertgutachten sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, der Gutachter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die unabhängige Begutachtung von Kraftfahrzeugen, insbesondere:
- Schadengutachten nach Verkehrsunfällen
- Wertgutachten (z. B. Marktwert, Wiederbeschaffungswert)
- Beweissicherungsgutachten
Die Gutachtenerstellung erfolgt mobil am Standort des Fahrzeugs oder an einem vereinbarten Ort.
3. Auftragserteilung
Der Auftrag kann schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder über digitale Kommunikationsmittel erteilt werden. Mit Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese AGB als verbindlich an.
Der Gutachter ist berechtigt, den Auftrag abzulehnen, sofern sachliche oder rechtliche Gründe entgegenstehen.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich:
- alle für die Gutachtenerstellung relevanten Informationen wahrheitsgemäß anzugeben
- das Fahrzeug zum vereinbarten Termin zugänglich bereitzustellen
- vorhandene Vorschäden, Reparaturen oder Umbauten mitzuteilen
Unterlässt der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungshandlungen, haftet der Gutachter nicht für daraus resultierende unvollständige oder fehlerhafte Gutachten.
5. Gutachtenerstellung
Die Gutachten werden nach bestem Wissen und Gewissen sowie nach dem zum Zeitpunkt der Begutachtung geltenden Stand der Technik erstellt. Grundlage ist der sicht- und zugängliche Zustand des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Besichtigung.
Nicht sichtbare oder verdeckte Schäden können nur berücksichtigt werden, wenn sie im Rahmen einer Nachbesichtigung festgestellt werden.
6. Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach der Art des Gutachtens:
- Haftpflichtschäden (unverschuldeter Unfall):
Die Abrechnung erfolgt in der Regel direkt mit der gegnerischen Versicherung. - Wertgutachten, Kaskoschäden oder sonstige Gutachten:
Die Vergütung erfolgt gemäß individueller Vereinbarung oder aktueller Preisliste.
Der Gutachter behält sich vor, Vorschüsse oder Vorauszahlungen zu verlangen.
7. Zahlungsbedingungen
Sofern keine Direktabrechnung mit einer Versicherung erfolgt, ist die Rechnung innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug ist der Gutachter berechtigt, Verzugszinsen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu berechnen.
8. Haftung
Der Gutachter haftet ausschließlich für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftung ist auf die Höhe der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung begrenzt.
9. Verwendung der Gutachten
Die Gutachten sind ausschließlich für den vereinbarten Zweck bestimmt. Eine Weitergabe oder Verwendung durch Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Gutachters, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
10. Widerrufsrecht (für Verbraucher)
Sofern der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist und der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder als Fernabsatzvertrag geschlossen wurde, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Wurde mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Gutachtenerstellung begonnen, erlischt das Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung.
11. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Gutachters.
Stand: 2026
